[1070]Verklammen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort seyn bekommt, vor Kälte erstarren, ein nur in den gemeinen Sprecharten übliches Wort. Die Hände sind ihm verklammt. S. Klamm.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1070.