[1071]Verknoten, verb. regul. act. welches nur im Weinbaue üblich ist, die Knoten oder Triebe an dem Weinstocke bis auf drey oder fünf Augen abschneiden. Daher die Verknotung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1071.