[1073] Verkuppeln, verb. regul. act. eigentlich verbinden, wo es doch nur von kuppeln 2. üblich ist. Zwey Personen verkuppeln, sie zu unerlaubter Befriedigung sinnlicher Begierde sowohl verleiten, als auch dazu verhelfen. Sich mit einer Person verkuppeln, sich zur unerlaubten Befriedigung sinnlicher Begierde mit ihr verbinden. Von der ehelichen Verbindung wird es nur im gemeinen Leben und im verächtlichen Verstande gebraucht.