Verlangen, das

[1075] Das Verlangen, des -s, plur. inusit. der Infinitiv des vorigen Zeitwortes als ein Hauptwort gebraucht, welches, so wie jenes,[1075] in einer gedoppelten Bedeutung gebraucht wird. 1. Das lebhafte und mit unruhiger Erwartung verbundene Wollen eines entfernten Guten. Ein Verlangen nach etwas haben oder tragen. Der Kranke hat nach niemanden ein Verlangen, ihn verlangt nach niemanden. Ein sehnliches Verlangen. Jemandes Verlangen stillen. Ein Verlangen nach etwas bekommen. Das natürliche Verlangen nach der Fortpflanzung. Ein sinnliches Verlangen, die Begierde. Da es denn auch zuweilen figürlich von dem Gegenstande gebraucht wird, nach welchem man verlangt.


Wer ist wohl jetzt des Volks Verlangen?

Gell.


2. In der zweyten Bedeutung, das bloße Wollen einer Sache, doch nur in einigen Fällen. Was ist dein Verlangen? was willst, was verlangst du? Jemandes Verlangen erfüllen. Das Verlangen nach einer Waare; wo es sich doch der vorigen Bedeutung nähert.

Anm. Der Plural ist im Hochdeutschen in beyden Fällen ungewöhnlich. Im letzten Falle sind in den Oberdeutschen Kanzelleyen die Verlangen, die Forderungen, und in dem ersten ist der Plural von einigen neuern Dichtern gewagt worden.


Seine Verlangen vor ihm, der sie erfüllen muß, bringen,

Gieseke.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1075-1076.
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