[1091]Vermeiern, verb. regul. act. welches nur in denjenigen Gegenden üblich ist, wo es Meiergüter gibt, einem Meier übertragen, auf Meierrecht austhun. Ein Gut, einen Acker vermeiern. So auch die Vermeierung. S. 3 Meier 4.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1091.