Vermiethen

[1094] Vermiethen, verb. regul. act. den Nießbrauch eines Dinges gegen eine bestimmte Miethe dem andern überlassen. Jemanden sein Haus vermiethen. Eine Stube an jemanden vermiethen. Pferde vermiethen, verleihen. Sich vermiethen, in engerm Verstande, sich gegen einen gewissen Lohn jemanden zu persönlichen Diensten versprechen, von dem Gesinde. Sich bey jemanden vermiethen. Sich als ein Kencht, als eine Magd, als einen Bedienten vermiethen. So auch die Vermiethung.

Anm. Im Nieders. ist dafür verheuern üblich, welches aber auch für verpachten gebraucht wird. S. Miethen. Das Nieders. vermeden, bedeutete ehedem auch nur miethen, dingen, wo ver eine intensive Bedeutung hatte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1094.
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