Verpfählen

[1104] Verpfählen, verb. regul. act. mit Pfählen versehen, befestigen, einschließen, Nieders. verpalen, im Festungsbaue verpallisadieren. Einen Garten verpfählen. In einigen Gegenden verpfählet man das Vieh, wenn man es pfändet, oder nach andern Mundarten schüttet. Ingleichen durch eingeschlagene Pfähle versperren. Einen Weg verpfählen. Daher die Verpfählung, welches auch wohl von dem Pfahlwerke selbst gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1104.
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