[1104] Verpflègen, verb. regul. act. die nöthige Pflege ertheilen, als ein Intensivum von pflegen; besonders im engern Verstande, mit der Pflege auch zugleich die zum Unterhalte nothwendigsten Bedürfnisse reichen. Jemanden verpflegen. So auch die Verpflegung. Eine Anstalt zur Verpflegung der Armen.