[1104]Verpfründen, verb. regul. act. mit einer Pfründe versehen, am häufigsten im Oberdeutschen. Sich aus eigenen Mitteln in ein[1104] Spital verpfründen, sich eine Pfründe, eine Stelle im demselben kaufen. So auch die Verpfründung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1104-1105.