Verplämpern

[1105] Verplämpern, verb. regul. act. im gemeinen Leben und den niedrigen Sprecharten. 1. Durch unnützes oder ungeschicktes Handthieren mit einem flüssigen Körper verbrauchen, verschütten. Viel Wasser verplämpern. Von plämpern, einer Onomatopöie des Handthierens im Wasser. 2. Sich mit jemanden verplämpern, sich unbedachtsamer Weise mit ihm versprechen, besonders von ehelichen Versprechungen.


Er fraget mich ohn Unterlaß,

Ob ich verplempert bin,

Haged.


Entweder von dem noch in einigen Gegenden auch als eine Onomatopöie üblichen plampen, plaudern, von welchem man in manchen Gegenden auch wohl sagt, etwas verplämpern, es verplaudern, verschwatzen; oder auch als ein Diminutivum von plumpen, wovon in einigen niedrigen Sprecharten sich verplumpen, aus Unbesonnenheit einen groben Fehler begehen, Schwedisch sig förplumpa, ist.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1105.
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