[1105]Verprêllen, verb. reg. act. welches nur bey den Jägern üblich ist, eigentlich in die Ferne prellen, doch nur figürlich, ein Raubthier schüchtern machen, daß es nicht wieder in die gelegten Eisen gehen will.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1105.