[1106] Verrammen oder Verrammeln, verb. regul. act. wovon dieses das Intensivum von jenem ist, durch Rammen oder Rammeln, d.i. fest Stoßen, versperren oder verschließen. Eine Thür verrammeln, entweder mit eingerammten Pfählen, oder auch mit fest vor der Thür zusammen geschlagener Erde, Mist u.s.f. Im Bergbaue wird bey dem Schießen des Gesteines das Bohrloch verrammelt, wenn der Raum über der Patrone und neben dem Schießröhrchen mit derb geschlagenem Lehm und Sand ausgefüllet wird.