[1109] Verrichten, verb. irregul. act. welches in verschiedenen Bedeutungen vorkommt. 1. Von richten, reichen, und ver, in der Bedeutung der Übertragung, ist verrichten in einigen Gegenden überlassen, übertragen. Jemanden Salzgüter verrichten, in den Salzwerken zu Lüneburg, ihm Sohle überlassen. 2. Durch Richten versperren, bey den Jägern. Ein Jagen verrichten, den dazu bestimmten Platz mit dem Zeuge umstellen. Auch wohl den Zeug verrichten, vorrichten, aufstellen. 3. * Hinrichten; eine im Hochdeutschen veraltete, nur noch in einigen Gegenden übliche Bedeutung. 4. Zu Ende bringen, so daß ver entweder eine Intension, oder auch eine Beendigung, als die Figur der völligen Entfernung, bezeichnet. (1) * Im weitesten aber jetzt veralteten Verstande, wo es von jeder Vollbringung einer Handlung gebraucht wurde. Ein Buch verrichten, es zu Ende bringen. (2) In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung gebraucht man es nur noch von der Vollbringung eines Geschäftes, einer pflichtmäßigen, mit Überlegung[1109] und bestimmter Absicht verbundenen äußern Handlung. Viel zu verrichten haben, viel zu thun, viel Geschäfte haben. Was hast du hier zu verrichten? Seine Arbeit verrichten. Ein Geschäft nach Wunsch verrichten. Nach verrichteter Arbeit ist gut ruhen. In figürlichem Verstande sagt man in der anständigern Sprechart, seine Nothdurft verrichten, den Unterleib ausleeren, härtere und unanständigere Ausdrücke zu vermeiden.
Anm. Ehedem bedeutete einen Streit verrichten, auch denselben beylegen, wo es dem Wort- und Sachverstande nach mit vergleichen überein kommt.