[1116] Verscheiden, verb. irreg. S. Scheiden, welches in doppelter Gestalt vorkommt. 1. * Als ein Activum, aus einander scheiden, theilen, wo ver eine bloße Intension bezeichnet, eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, von welcher noch das Mittelwort verschieden, als ein eigenes Beywort üblich ist, S. solches an seinem Orte. 2. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, in die Ferne scheiden, wo es doch nur noch, für das gemeinere sterben, von Menschen gebraucht wird. Der Kranke ist bereits verschieden. Man gebraucht es, wenn man von einer sterbenden Person mit Achtung spricht, daher man es auch nicht leicht absolute für sterben überhaupt, sondern allemahl in Beziehung auf gewisse Personen gebraucht. Für verschiedene Seele, Weish. 16, 14, sagt man lieber abgeschiedene, weil der Begriff des Sterbens, die weitere eigentliche des Abscheidens schon zu sehr verdränget hat, die Seele aber eigentlich nicht sterben kann. Daher das Verscheiden, im Oberdeutschen auch das Hinscheiden.