[1117] Verschieben, verb. irregul. act. S. Schieben. 1. An einen andern Ort, aus der bisherigen Lage schieben. Den Tisch ein wenig verschieben. In engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, aus der gehörigen oder doch gewöhnlichen Lage schieben. Es hat sich verschoben. 2. Figürlich von der Zeit, auf eine andere Zeit schieben; auch aufschieben. Etwas bis zu jemandes Ankunft verschieben, es auf einen andern Tag, auf eine andere Zeit, oder bis zu einer andern Zeit verschieben. Verschiebe deine Besserung nicht. So auch das Verschieben, und in der letztern Bedeutung auch wohl der Verschub, S. dasselbe.
Anm. Veraltete oder doch im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutungen sind. 1. Verstopfen, in welchem Verstande es bey dem Strycker vorkommt. 2. Einem andern Dinge nachsetzen; im Niederdeutschen. Ein Kind verschieben, es nicht achten, es den andern Kindern nachsetzen.