[1122]2. Verschlämmen, verb. regul. act. durch Schlämmerey verzehren, durchbringen. Sein Vermögen verschlämmen. Ingleichen mit Schlämmen zubringen. Die Zeit verschlämmen. Siehe 2. Schlämmen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1122.