[1123] Verschlêppen, verb. reg. act. 1. An einen ungehörigen Ort schleppen. Ingleichen in engerer Bedeutung, auf ungebührliche Art entfremden, bey Seite zu schaffen suchen. So kann ungetreues Gesinde vieles verschleppen. S. Verschleifen. 2. Im gemeinen Leben sagt man auch, viele Kleider verschleppen, durch schwere Arbeit, oder auch durch Nachlässigkeit abtragen, verbrauchen. So auch die Verschleppung.