Verschließen

[1123] Verschließen, verb. irreg. act. S. Schließen. 1. Vermittelst eines Schlosses zumachen, versperren. Die Thore, die Thüren verschließen. Ein Zimmer, ein Haus, die Stadt verschließen, durch Verschließung der Thüren. Eine wohl verschlossene Thür, ein verschlossener Ort. Ingleichen in verschiedenen figürlichen Bedeutungen. Den Leib der Mutter, den Himmel, daß er nicht Regen gebe, verschließen, in der Deutschen Bibel. Sein Herz vor jemanden verschließen. Dem Grame den Zugang zu seinem Herzen verschließen.


Ich such umsonst mein Herz dein Kummer zu verschließen,

Cron.


Der Bach, den Eis verschloß und Sonn und West entsiegeln,

Hag.


Das stolze Verdienst verschließt sich den Zutritt zu den Großen und verachtet den Zutritt zu den Niedrigen, Gell. 2. An einem verschlossenen Orte verwahren. Sein Geld verschließen. Sich verschließen, einschließen. Figürlich heißt es Gal. 3, 23: wir waren unter dem Gesetz verschlossen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1123.
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