[1129] Verschreyen, verb. irregul. act. S. Schreyen. 1. In ein übles Geschrey, d.i. einen üblen Ruf, bringen. Man verschreyet einen Kaufmann, weil man nicht so redlich ist, Hermes. Der wegen der Wildheit des Genies so verschriene Ariost. Daher die Verschrienheit. 2. In einem andern Verstande pflegte man bey dem ehemaligen Halsgerichte, wenn der Thäter einer Mordthat nicht ausfindig gemacht werden konnte, den Entleibten zu verschreyen, indem der nächste Blutsfreund, oder statt dessen der Gerichtsdiener, mit entblößter Wehre bey eröffnetem Sarge des Ermordeten dreymahl Zeter, oder im Nieders. Jodute, über den Mörder rief; wodurch derselbe zugleich im eigentlichsten Verstande der vorigen Bedeutung verschrien wurde.