[1142] Versorgen, verb. regul. act. hinlänglich für etwas sorgen, doch nur in engern Bedeutungen. 1. Die nöthigen Bedürfnisse zu etwas darreichen; wie versehen. Jemanden mit etwas versorgen. Die Armee mit Lebensmitteln, den Käufer mit Waare versorgen. Sich mit Holz auf den Winter versorgen. Ich bin schon damit versorgt. Jemanden mit den nöthigen Beweisgründen versorgen. Man ist sehr gut mit einem Bedienten u.s.f. versorgt, wenn er so beschaffen ist, wie man ihn wünscht und nöthig hat. Versorgen ist so, wie versehen in ähnlichem Verstande, von allgemeiner Bedeutung, und läßt die Art und Weise der Darreichung, ob sie vermittelst eines Geschenkes, oder eines Verkaufes, oder eines Darlehens geschiehet, unbestimmt. 2. Im engsten Verstande versorgt man jemanden, wenn man ihm die zum Unterhalte nöthigen Bedürfnisse verschafft, und zwar, (1) durch Darreichung derselben, so wie er sie bedarf. Jemanden zu versorgen haben, ihm Unterhalt und Kleidung reichen müssen. Gott versorgte die Kinder Israel vierzig Jahre in der Wüsten, Nehem. 9, 21. (2) Durch Versetzung in solche Umstände, worin man mit dem nöthigen Unterhalte versehen wird. Man versorgt seine Kinder, theils durch gute Verheirathung, theils auf andre Art. Jemanden versorgen, ihm eine zu seinem Unterhalte hinlängliche Bedienung verschaffen. Die Seinigen versorgt sehen. Du bist freylich nicht die schönste, aber du wirst gewiß auch versorgt werden, Gell. Sags ihr, daß ich nicht ruhig sterben würde, wenn ich sie nicht bey meinem Leben versorgt wüßte, eben ders.
Daher die Versorgung, besonders in der zweyten Bedeutung, sowohl die Verschaffung des nothdürftigen Unterhaltes: jemanden in der Versorgung haben; als auch der Zustand, da man mit dem nothdürftigen Unterhalte versorgt ist. Er wird sich ohne dieß nicht zur Ehe entschließen, bis er nicht eine hinlängliche Versorgung hat, Gell.