[1155] Verstricken, verb. regul. act. 1. In Fallstricke verwickeln. Ein verstrickter Waldochse, Es. 51, 20. Daß ihrer viel sich daran stoßen, verstrickt und gefangen werden, Es. 8, 15. Ingleichen figürlich, in einer bösen Sache auf das festeste verwickelt, und gleichsam mit Fallstricken gefesselt seyn. Der Gottlose ist verstrickt in dem Werk seiner Hände, Ps. 9, 17. Ein Böser, wenn er sündigt, verstrickt sich selbst, Sprichw. 29, 6. In gefährliche Händel verstrickt seyn. Ich glaubte sicher zu seyn, daß ich mich nicht wieder in der Liebe verstricken würde. 2. Sich verstricken, sich fest verbinden überhaupt, jetzt nur noch zuweilen im nachtheiligen Verstande, für verschwören. Ehedem gebrauchte man es auch im guten, für verbinden und da war Verstrickung auch so viel als Bündniß, Verbindung. 3. In den Gerichten einiger, besonders Oberdeutscher Gegenden, ist verstricken auch in Verhaft, gefangen nehmen, und Verstrickung, der Verhaft.