[1161] Verträglich, -er, -ste, adj. et adv. 1. Von vertragen 4 (1) geneigt und Fertigkeit besitzend, sich mit einem andern zu vertragen, d.i. allen Unwillen über dessen Beleidigungen fahren zu lassen; wofür doch versöhnlich üblicher ist. 2. Von vertragen 4 (2) geneigt und Fertigkeit besitzend, sich mit andern leicht zu vertragen, friedlich mit ihnen zu leben, d.i. mit ihr im Begehren und Urtheilen überein zu kommen, oder alle von ihnen verursachte Beschwerden zu tragen, und darin gegründet: wofür auch das folgende vertragsam üblich ist. Verträglich seyn. Ein verträgliches Gemüth. So auch die Verträglichkeit.