[1166] Veruntreuen, verb. regul. act. aus Mangel der gehörigen Treue wegkommen lassen, noch mehr, durch Untreue entwenden. Daß man die Beylage nicht soll veruntreuen, 2 Macc 3, 15. Die Knechte sollen nichts veruntreuen ihren Herren, Tit. 2, 10. So auch die Veruntreuung.