[1167] Verurtheilen, verb. reg. act. durch ein Urtheil einer verwirkten Strafe schuldig erkennen, für das veraltete verdammen. Einen Missethäter verurtheilen, ihn zum Tode, zum Festungsbau, zur ewigen Gefangenschaft verurtheilen. Zu einer Geldstrafe verurtheilet werden. Sich selbst verurtheilen, Tit. 3, 11. Daher die Verurtheilung.
Bey dem Ottfried irdeilan, bey dem Strycker vertailen, im mittlern Lat. forisiudicare, im Oberd. auch verfällen.