[1173]Verwarnen, verb. regul. act. wie das einfache warnen, so daß ver eine bloße Intension zu bezeichnen scheinet, nachdrücklich warnen. Die in der Stadt waren verwarnet, gewarnet, 2 Macc. 6, 3. So auch die Verwarnung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1173.