Verweigern

[1175] Verweigern, verb. regul. act. sich weigern etwas zu bewilligen, oder einem andern zum Besten zu thun, mit der vierten Endung dieses Etwas und der dritten der Person; in der edlen Schreibart versagen, sonst auch abschlagen. Ich verweigere dir ja nichts. Es ward mir verweigert, meine Meynung zu sagen. Jemanden seine Hülfe verweigern, sie ihm auf dessen Bitte abschlagen. So auch die Verweigerung. In einigen Mundarten verwegern. Im Schwabenspiegel kommt dafür veruuidern vor.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1175.
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