[1180] Verwickeln, verb. regul. act. in einander wickeln oder schlingen, so daß man es nicht aus einander bringen kann. Verwickelter Zwirn. Sich mit den Füßen in einem Netze, in einem Stricke verwickeln. Ingleichen figürlich. Ein verwickelter Handel, ein verworrener. Tief in eine Sache verwickelt seyn, so daß man sich nicht mehr von derselben los machen kann. Jemanden mit in seine Anschläge verwickeln. Daher die Verwickelung, auch figürlich, derjenige Zustand einer Sache, da ihre Theile so in einander geflochten sind, daß man ihren Ausgang nicht vorher sehen kann, der von der Verwirrung noch unterschieden ist.