Verwittern

[1182] Verwittern, verb. regul. welches auf doppelte Art gebraucht wird. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, durch die Witterung aufgelöset werden, besonders von Mineralien. So verwittern die Erze, wenn sie durch die Luft und ihre Säuren aufgelöset werden. Verwitterter Kalkstein. 2. Als ein Activum, in welcher Gestalt es nur bey den Jägern üblich ist, mir der gehörigen Witterung, d.i. Geruch gebenden Lockspeise, versehen. Das Eisen, die Falle, das Garn verwittern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1182.
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