[1189] Verzimmern, verb. regul. act. mit dem nöthigen Zimmerwerke versehen, ein besonders in dem Bergbaue übliches Wort, wo ein Schacht, ein Stollen u.s.f. verzimmert werden, wenn sie mit Holz so verwahret werden, daß sie vor dem Einsturze sicher sind. Daher die Verzimmerung, welches auch von dem auf solche Art verbauetem Holze selbst gebraucht wird, und alsdann auch den Plural leidet. In ähnlichem Verstande ist verzimmern in der Seefahrt, eine durch einen Bruch schadhaft gewordene Stelle in einem Schiffe wieder ausbessern.