[1197] Der Viehtrieb, des -es, plur. die -e. 1. Das Recht, sein Vieh auf oder über eines andern Acker zur Weide treiben zu lassen, ohne Plural; das Triebrecht, der Trieb, S. dieses Wort. 2. Der Ort, durch welchen das Vieh auf die Weide getrieben wird, der doch im Hochdeutschen unter dem Nahmen der Trifft oder Viehtrifft am üblichsten ist.