[1203]Vielgültig, adj. et adv. viel geltend, d.i. in einem hohen Grade des Ansehens stehend, und darin gegründet. Ein vielgültiger Mann. Sein vielgültiges Ansehen. Ein vielgültiges Fürwort für jemanden einlegen. Daher die Vielgültigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1203.