[1205] Vierähren, verb. regul. act. welches nur in der Landwirthschaft einiger Gegenden üblich ist, das Rühren, oder die dritte Umpflügung des Ackers zur Wintersaat zu bezeichnen, sofern es mit dem Pfluge geschiehet; an andern Orten vierarten, von arten, ähren, pflügen.