[1207] Der Viergraf, des -en, plur. die -n, einer von vier mit vorzüglichen Vorrechten versehenen Grafen. In dem Deutschen Staatsrechte glaubte man ehedem, daß die Grafen von Schwarzburg, Cleve, Zilly und Savoyen, besonderer Vorzüge wegen, nur vorzugsweise Grafen genannt worden; daher man sie zum Unterschiede Viergrafen nannte. Schwarzburg hat diesen Titel am längsten geführet, und ihn von dem Kaiser Rudolph förmlich bestätigt erhalten. Eben so träumte man auch von gewissen Vierherren. u.s.f.