[1210] Der Viertelsbauer, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, ein Bauer, welcher nur ein Viertel von einer Hufe besitzet, daher er auch wohl ein Viertelshüfener, und sein Gut ein Viertelsgut[1210] genannt wird. S. Hufe. Etwas ähnliches scheinen in Österreich die Viertellöhner zu seyn, d.i. frohnpflichtige Unterthanen, welche nur Hand- oder Fußdienste leisten, und auch Hofstädter oder Häuer heißen, zum Unterschiede von den Halblöhnern, welche mit zwey, und den Ganzlöhnern, welche mit vier Pferden oder Ochsen fröhnen.