[1217] Der Vizdom, oder Vizthum, des -es, plur. die -e, ein aus dem mittlern Lat. Vice Dominus, entlehntes und verkürztes Wort, welches ehedem schon gangbar war, einen Statthalter oder Stellvertreter eines regierenden Herren zu bezeichnen, und in manchen Gegenden noch üblich ist, wo der Vizdom bald ein Statthalter über einen großen, bald aber auch nur über einen geringen Bezirk ist. In den mittlern Zeiten, da die Landeshoheit größten Theils mit in der Handhabung des Rechtes bestand, hatten solche Vizdome zugleich die Gerichte, besonders die Obergerichte über alle peinliche Sachen, welche daher Vizthumhändel genannt wurden. Daher rühret es allem Ansehen nach, daß im gemeinen Leben mancher Gegenden, böse Thaten und Verbrechen noch jetzt Vizdomhändel genannt werden. Übrigens kommt der Nahme Vizdom, so fern er einen Statthalter höherer oder geringerer Art bedeutet, im Oberdeutschen und am Rheine noch am häufigsten vor. Die gewöhnliche Schreibart Vitzdum oder Vitzthum hat für das tz nichts aufzuweisen, indem es an dem z genug ist. Die Franzosen haben das Lateinische Vice-Dominus noch weiter in Vidame verkürzt.