[1224]Vogteylich, adj. et adv. zur Würde und Gewalt eines Vogtes im höhern Verstande gehörig, darin gegründet. Die Vogteyliche Gerichtbarkeit. Ingleichen zur Vogtey, d.i. dem Bezirke eines Vogtes, gehörig. Die vogteylichen Gränzen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1224.