[1236]Vóllstimmig, adj. et adv. in der Musik, mit vollen, d.i. allen gehörigen, Stimmen. Eine vollstimmige Musik. Wenn die Harfe mit ihrem vollstimmigen Klange die Töne einer angenehmen Stimme belebt. Daher die Vollstimmigkeit.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1236.