[1250] Vorarbeḯten, verb. regul. act. welches die dritte Endung erfordert. 1. Jemanden vorarbeiten, ihm im Arbeiten zuvor kommen, ihn in geschwinder Arbeit übertreffen. 2. Einem andern vorarbeiten, in seiner Gegenwart arbeiten, ihm dadurch ein Beyspiel, oder Unterricht zu ertheilen. Wo viele wider die Gewohnheit fürarbeiten schreiben wollen, aber alsdann die wahre Bedeutung der Partikel verkennen, welche hier sowohl, als in andern Fällen eigentlich eine Gegenwart bezeichnet. 3. Sich oder andern vorarbeiten, eine Arbeit vor der bestimmten Zeit, zum Behuf oder zur Verkürzung der nachmahligen eigentlichen Arbeit verrichten. Ich habe mir viel auf morgen vorgearbeitet. Es ist dir hierin von andern schon sehr vorgearbeitet worden.
So auch die Vorarbeitung.