[1254] Vorbeugen, verb. regul. act. S. Beugen. 1. Vorwärts beugen, oder biegen, sonst auch vorbiegen. Den Leib ein wenig vorbeugen, oder vorbiegen, vorwärts biegen. 2. Ein Ding vor etwas biegen, um dadurch den Zutritt dazu zu verwehren, doch nur noch im figürlichen Verstande, veranstalten, daß etwas nicht geschehe, wie vorbauen, da es denn so wie dieses gleichfalls die dritte Endung der Sache bekommt, und im gemeinen Leben auch vorbiegen lautet. Einem Übel, einer Krankheit vorbeugen. Der Feind hatte einen Einfall beschlossen, allein es ward ihm nachdrücklich vorgebeuget, im gemeinen Leben auch wohl vorgebogen. Damit diesen Beschwerden abgeholfen und fürgebogen werde, in den Oberdeutschen Kanzelleyen, für vorgebeuget. So auch die Vorbeugung.