Vorbinden

[1257] Vorbinden, verb. irregul act. S. Binden. 1. Bey den Jägern werden bey einem Hauptjagen die Leinen vorgebunden, oder es wird vorgebunden, wenn die Leinen der Tücher an Heftel oder Bäume angebunden werden; im Gegensatze des Nachbindens, wenn die Leinen wieder an das andere Ende des Tuches gebunden werden. 2. Vor sich binden, d.i. vor den Unterleib binden. Jemanden ein Tuch vorbinden, vor den Unterleib. Eine Schürze vorbinden. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur von dem untern Theile des Leibes. Allein in Augsburg ist, dem Frisch zu Folge, der Vorbinder, ein Streif weißer Leinwand, welcher bey den Leichen über das Kinn und den Mund gezogen wird. 3. Einem vorbinden, als ein Neutrum, in der Landwirthschaft, ihm im Binden der Garben in der Ernte zuvor kommen. 4. Einem etwas vorbinden, könnte auch bedeuten, es in jemandes Gegenwart binden, damit er es nachbinden lerne. So auch das Vorbinden.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1257.
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