[1257] * Das Vorboth, des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte vorbiethen, ein im Hochdeutschen ungewöhnlich gewordenes Wort, die Vorladung, Citation vor Gericht zu bezeichnen; im Oberdeutschen Fürboth, Fürgeboth, Fürladung, Fürheischung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1257.