[1264]Vorfordern, verb. regul. act. vor sich oder vor einen andern fordern, besonders vor Gericht fordern: vorladen, ehedem vorbiethen, vorheischen. Jemanden vorfordern lassen. Daher die Vorforderung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1264.