Vorfröhner, der

[1264] Der Vorfröhner, des -s, plur. ut nom. sing. von fröhnen, die Execution verhängen, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den vornehmsten Gläubiger bey einer Schuldklage zu bezeichnen, welcher im Nahmen aller um die gerichtliche Hülfe ansucht; an andern Orten der Vormann.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1264.
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