[1264] Der Vorfröhner, des -s, plur. ut nom. sing. von fröhnen, die Execution verhängen, ein nur in einigen Gegenden übliches Wort, den vornehmsten Gläubiger bey einer Schuldklage zu bezeichnen, welcher im Nahmen aller um die gerichtliche Hülfe ansucht; an andern Orten der Vormann.