[1268]Das Vorgericht, des -es, plur. die -e. 1. Ein Gericht, welches nach der Suppe vor einem der Hauptgerichte aufgetragen wird, S. Voressen. 2. Ein Gericht, Judicium, welches vor einem Hauptgerichte gehalten wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1268.