Vorhaben, das

[1269] Das Vorhaben, des -s, plur. ut nom. sing. die beschlossene Sache, mit deren Ausführung oder Bewerkstelligung man umgehet. Jemandes Vorhaben billigen, hindern u.s.f. Von seinem Vorhaben abstehen. Sein Vorhaben ändern. Auf seinem Vorhaben bestehen. Um wieder auf mein Vorhaben zu kommen. Sein böses Vorhaben ist an den Tag gekommen. Sein Vorhaben in das Werk richten. Die Wortfügungen mit der zweyten Endung, Vorhabens seyn, Willens seyn, und Vorhabens werden, sich entschließen, sind im Oberdeutschen üblicher, als im Hochdeutschen, weichen auch von der gewöhnlichsten Bedeutung des Hauptwortes ab, indem sie mehr auf den Entschluß, als auf die beschlossene Sache gehen. Der Plural die Vorhaben ist zwar der Sache vollkommen gemäß, aber doch nicht so üblich.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1269.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Adelung-1793: Vorhaben

Pierer-1857: Vorhaben