[1276] Vorladen, verb. irregul. act. S. Laden, vor Gericht, vor die Obrigkeit laden, d.i. zu kommen befehlen; citieren. Die Gläubiger vorladen, ihre Forderungen zu bescheinigen. Daher die Vorladung, die Citation. Im Oberdeutschen auch vorbiethen, vorgebiethen, vorheischen; im Hannöver. vorabladen.