Vorleuchten

[1279] Vorleuchten, verb. regul. act. 1. Jemanden vorleuchten, vor ihm her leuchten, damit er sehe, eine seltene Bedeutung. Üblicher ist es, 2. figürlich, andern ein sehr merkliches Beyspiel zur Nachahmung geben. Andern mit seinen Tugenden, mit seinen Verdiensten vorleuchten.


Dir durch ihr Beispiel vorzuleuchten,

Weiße.


3. Der Hundsstern leuchtet vor andern Sternen vor, wenn sein Licht heller empfunden wird, als der übrigen ihres.

Daher die Vorleuchtung, besonders in der zweyten Bedeutung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1279.
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