[1280] Der Vormann, des -es, plur. die Vormänner und Vorleute. 1. * Der Zeit nach, derjenige, welcher vor uns in einem Amte oder in einer Verbindung gewesen, wie Vorfahr; eine im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung. 2. Dem Orte und der Ordnung nach, ist der Vormann eines andern derjenige, der in der Reihe vor ihm stehet; in welchem Verstande es, wie Vordermann, besonders[1280] im gemeinen Leben, üblich ist. Der im ersten Gliede stehende Soldat, ist der Vormann des im zweyten Gliede stehenden oder seines Hintermannes. So auch bey Arbeitern u.s.f. Figürlich wird in der Seefahrt das vor einem andern Schiffe segelnde Schiff dessen Vormann, so wie dieses jenes Hintermann, genannt. Von den Beyständern, welche ein Flaggenmann oder Flaggenschiff bekommt, wird das vordere Schiff der Vormann, das hintere aber der Hintermann, genannt.