[1281] Die Vormauer, plur. die -n, eine Mauer von einem Dinge, so fern sie demselben zum Schutze, zur Sicherheit dienet. Man gebraucht es am häufigsten im figürlichen Verstande von einer Sache, welche einer andern sowohl zur Sicherheit, zum Schutze, als auch zur Abhaltung, dienet. Die Gesetze sind eine Vormauer der Tugend, zum Schutze der Tugend; ingleichen die Gesetze sind eine Vormauer gegen das Laster, dasselbe abzuhalten.