[1284] Vornêhm, -er, -ste, adj. et adv. 1. Im weitern Verstande, was unter mehrern seiner Art einen vorzüglichen Werth, eine vorzügliche Wichtigkeit und Würde besitzet. In dieser Bedeutung wird es nur noch im Superlativ gebraucht, doch auch nur als Beywort, von welchem die adverbische Form nicht üblich ist. Und die Zahl der vornehmsten Väter unter den starken Kriegern war, u.s.f. 2 Chron. 26, 12. Er hielt ihn vor (für) seinen vornehmsten Freund, 1 Macc. 11, 27. Dieß ist das vornehmste und größte Geboth, Matth. 22, 38. Der vornehmste Beweisgrund, der wichtigste. Was dabey das vornehmste ist, das wichtigste. Die vornehmste Stadt im Lande, die größte, wichtigste, reichste. 2. In engerer Bedeutung, von dem Stande, oder dem äußern Range in der bürgerlichen Gesellschaft, von einem vorzüglichen Range in derselben, ohne doch denselben näher zu bestimmen, bloß in Rücksicht auf geringere. Ein vornehmer Mann. Er ist vornehm. Vornehm thun, als wenn man vornehm wäre. Ein Graf ist vornehmer, als ein Edelmann. Die vornehmsten in der Stadt. Ein Vornehmer des Raths, in einigen Städten, ein Rathsherr. Es ist nichts vornehmes, es ist keine vornehme Person.
Anm. Das Wort ist im Deutschen nicht alt, und scheint eine buchstäbliche Übersetzung des Lat. praecipuus zu seyn, gleichsam dasjenige zu bezeichnen, welches man vor andern nimmt, wornach man vor andern greift; woraus zugleich die Unrichtigkeit der Schreibart fürnehm erhellet.